0 % MwSt. für Photovoltaik – Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG

Seit dem 01.01.2023 gilt in Deutschland für die Lieferung bestimmter Photovoltaikanlagen und ihrer wesentlichen Komponenten ein Umsatzsteuersatz von 0 % (§ 12 Abs. 3 UStG). Begünstigt sind netzgebundene Anlagen und nicht-netzgebundene stationäre Anlagen (Inselanlagen), wenn sie auf oder in der Nähe einer Privatwohnung, eines Wohngebäudes oder eines dem Gemeinwohl dienenden Gebäudes installiert werden und die Lieferung an den Betreiber der Anlage erfolgt.

Voraussetzungen im Überblick

  • Sie sind Betreiber der Photovoltaikanlage (Kauf für den eigenen Betrieb, kein Weiterverkauf).
  • Die Anlage wird stationär auf oder in der Nähe einer Privatwohnung, eines Wohngebäudes oder eines dem Gemeinwohl dienenden Gebäudes betrieben. Als Wohnung gilt jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird – dazu kann auch ein entsprechend genutztes Gartenhaus zählen.
  • Bei Anlagen mit einer Bruttoleistung von nicht mehr als 30 kW (peak) gelten diese Voraussetzungen aus Vereinfachungsgründen als erfüllt.
  • Solarmodule mit einer Leistung ab 300 Watt werden aus Vereinfachungsgründen als für netzgekoppelte oder stationäre Inselanlagen bestimmt angesehen.
  • Batteriespeicher gelten als begünstigt, wenn sie dazu bestimmt sind, Strom aus begünstigten Solarmodulen zu speichern; hiervon wird bei einer nutzbaren Kapazität ab 5 kWh ausgegangen.

Nicht begünstigt

  • Mobile Solarmodule für Camping- und Freizeitzwecke.
  • Die Verwendung auf oder in Fahrzeugen (z. B. Wohnmobilen) und Booten – Wohnwagen und Wohnschiffe zählen nicht zu den begünstigten Gebäuden.
  • Artikel, die nicht im Zusammenhang mit einer begünstigten Photovoltaikanlage verwendet werden.

So funktioniert es in diesem Shop

Begünstigungsfähige Artikel sind auf der Produktseite mit dem Hinweis „Preis inkl. 0 % MwSt.“ gekennzeichnet und werden bei Lieferung innerhalb Deutschlands standardmäßig mit 0 % Umsatzsteuer angezeigt und berechnet. Im Bestellabschluss ist die Erklärung, dass die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG bei Ihnen vorliegen, bereits vorausgewählt. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, wählen Sie das Kontrollfeld ab – dann gilt der gesetzliche Regelsteuersatz von derzeit 19 % und der Preis erhöht sich entsprechend. Ihre Erklärung wird zusammen mit der Bestellung gespeichert.

Wichtiger Hinweis: Liegen die Voraussetzungen tatsächlich nicht vor, sind wir gesetzlich verpflichtet, die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe nachzuerheben.

Diese Seite fasst die Regelung nach bestem Wissen zusammen und ersetzt keine steuerliche Beratung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem Einzelfall erteilen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt. Grundlage: § 12 Abs. 3 UStG sowie die FAQ des Bundesministeriums der Finanzen zu Photovoltaikanlagen.